AGB

AGB

AGB – Aparthotel Chesa Bellaval, 7513 Silvaplana

 

1. Vertragsgegenstand

Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen einem Gast und dem Aparthotel Chesa Bellaval bzw. den Wohnungseigentümern. Wir empfehlen Ihnen die nachfolgenden Allgemeinen Vertragsbedingungen sorgfältig zu lesen.

2. Vermittlung

Die Bewirtschafter des Aparthotels Chesa Bellaval vermieten die Wohnungen im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Eigentümers der Wohnung. Der Vertrag kommt zwischen dem Gast und dem Eigentümer zustande.

3. Reservation und Vertragsabschluss

Im Anschluss an Ihre mündliche oder schriftliche Reservation erhalten Sie eine verbindlichen Buchungsbestätigung. Von jenem Zeitpunkt an, gelten die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag. Korrekturen von offensichtlichen Irrtümern z.B. Druck- und Rechenfehlern bleiben vorbehalten.

Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Anzahlung (Bankkontoverbindung auf dem Vertrag) oder durch die Bezahlung mit der Kreditkarte seine Gültigkeit. Weicht der Vertrag von der Beschreibung oder Offerte ab, so anerkennen Sie mit Ihrer Anzahlung den Vertrag. Erfolgt innerhalb 14 Tagen seit Vertragsdatum keine Anzahlung, so kann der Bewirtschafter über das reservierte Objekt frei verfügen.

Sonderwünsche Ihrerseits

Bei nicht fristgerechter Begleichung der Mietsumme gemäss den Bestimmungen unter Ziffer 4.2 kann der Bewirtschafter die Leistungen verweigern. Die Vertragssprache ist Deutsch und unterliegt ausschliesslich dem schweizerischen Recht. Die deutsche Fassung dieser Vertragsbedingungen ist massgeblich. Die englische, französische und italienische Version dient lediglich der Information.

4. Preise

Diese gelten bis zur Neuausgabe der Preisliste oder bis zum Update der Website. Vorbehalten Absatz 4.4 («Preisänderungen») sind die jeweils bei der Buchung gültigen Preise massgebend.

4.1 Mietpreise

Ist nichts anderes vermerkt sind die publizierten Preise als Wochenpreise für das Mietobjekt in der entsprechenden Preisperiode zu verstehen. Im Mietpreis inbegriffen sind: Bett- und Frottierwäsche, Endreinigung, Kurtaxen und Internet.

Je nach Wohnung können Haustiere, Kinderbett und Parkplatz kostenpflichtig dazugebucht werden.

Nicht im Mietpreis enthalten und an Ort und Stelle zu bezahlen sind Zusatzleistungen wie Brötchenservice, Kioskartikel, Sauna, E-Ladung usw.

Die Mindestmietdauer in der Hochsaison beträgt in der Regel 7 Tage mit An- und Abreisetag jeweils am Samstag. Auf Anfrage können Ausnahmen gewährt werden, welche mit dem schriftlichen Mietvertrag in Kraft treten.

4.2 Zahlungen

Die Mietsumme für das gebuchte Mietobjekt ist vor Antritt der Reise zu bezahlen, und zwar wie folgt: 50% Anzahlung der Mietsumme sind innerhalb von 14 Tagen nach der Buchung zu tätigen. Der Restbetrag wird spätestens 21 Tage vor Mietbeginn fällig. Bei kurzfristigen Reservationen von weniger als 30 Tagen vor Mietbeginn ist der gesamte Mietpreis sofort bei der Buchung zu überweisen. Bei nicht fristgerechter Zahlung des Restbetrages resp. der gesamten Mietsumme bei kurzfristigen Buchungen, kann der Bewirtschafter die Leistungen verweigern. In Absprache mit dem Bewirtschafter kann der geschuldete Mietbetrag vor Ort beglichen werden.

4.3 Annullationskosten

Bei einem Vertragsrücktritt durch Sie, verrechnen wir Ihnen die Buchungspauschale sowie folgende Annullationsgebühren:

Bis 6 Wochen vor Mietbeginn verrechnen wir Ihnen die geltende Buchungspauschale eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.00.

Bis 21 Tage vor Mietbeginn 50% des Mietpreises plus die Buchungspauschale und eine Stornogebühr von CHF 50.00.

Ab dem 20. Tag vor dem Anreisetag ist der gesamte Rechnungsbetrag geschuldet.

Massgebend ist das Eintreffen Ihrer Mitteilung bei der Buchungsstelle (info@chesa-bellaval.ch). Wird das Objekt nicht oder verspätet übernommen, bleibt der gesamte Rechnungsbetrag gemäss Mietvertrag (Buchungsbestätigung) geschuldet.

Wir empfehlen Ihnen, bei einer entsprechenden Agentur eine Annullationskostenversicherung abzuschliessen.

4.4 Preisänderungen

Die Objektbeschreibungen und Preiskalkulationen sind mit Sorgfalt vorgenommen worden. Trotzdem können wir Leistungs- und/oder Preisänderungen nicht gänzlich ausschliessen. Allfällige Änderungen werden Ihnen bei Ihrer Buchung sowie spätestens in der Reservationsbetätigung mitgeteilt. Gültigkeit haben die Angaben auf dem Vertrag. Leistungsänderungen nach Vertragsabschluss sind unwahrscheinlich. Eine solche Ausnahme könnte die plötzliche Einführung von Abgaben und Steuern auf bestimmten Leistungen sein.

5. An- und Abreise

Vor Ihrem Anreiseantritt erhalten Sie von uns die Reiseunterlagen. Am Anreisetag erwarten wir Sie zwischen 16.00 und 18.00 Uhr an der Rezeption der Chesa Bellaval. Im Normalfall ist die Wohnung ab 16.00 Uhr bezugsbereit. Sollte es aus betrieblichen Gründen zu einer Verzögerung der Wohnungsübergabe kommen, besteht keine Schadensersatzpflicht durch den Bewirtschafter. Falls Sie später als um 18.00 Uhr anreisen, so ist der Bewirtschafter darüber zu informieren. Am Abreisetag muss die Wohnung bis spätestens um 10.00 Uhr freigegeben werden.

Auch bei verspäteter Anreise oder verfrühter Abreise bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet.

6. Ersatzmietobjekte und Auflösung des Vertrages durch den Bewirtschafter

Der Bewirtschafter kann Ihnen, wenn nicht voraussehbare oder nicht abwendbare Umstände dies erfordern, ein gleichwertiges Ersatzobjekt aus dem bestehenden Angebot zuweisen. Der Bewirtschafter ist berechtigt, den Vertrag vor oder während der Mietdauer aufzuheben, wenn nicht vorhersehbare oder abwendbare Umstände, die die Übergabe des Mietobjekts verunmöglichen, die Mieter gefährdet sind oder die Leistungserbringung so beeinträchtigt ist, dass der Vertragsvollzug nicht mehr zumutbar ist. Bereits erfolgte Zahlungen werden, allenfalls unter Abzug für erbrachte Leistungen, zurückerstattet. Der Bewirtschafter ist in keinem der unter Ziffer 6 erwähnten Fälle schadenersatzpflichtig.

7. Belegung

Das Mietobjekt darf nur mit der vorgesehenen Anzahl Personen belegt werden. Zusätzliche Personen können vom Bewirtschafter abgewiesen oder gesondert in Rechnung gestellt werden.

8. Weitere Pflichten des Mieters

Das Mietobjekt ist mit Sorgfalt zu behandeln. Dabei soll auch Rücksicht auf Nachbarn genommen werden. Die Reinigung des Kücheninventars (Töpfe, Geschirr und Besteck) sowie Backofen und Kühlschrank sind Sache des Mieters und nicht in der Endreinigung inbegriffen.

Verursacht der Mieter oder Mitbenützer einen Schaden, ist dieser unverzüglich dem Bewirtschafter zu melden. Der Mieter und die Mitbenutzer haften für allfällige durch sie verursachten Schäden. Gleiches gilt, wenn die Wohnung nicht an die Nachmieter übergeben werden kann. Schäden werden verrechnet.

9. Beanstandungen, Schadenersatzforderungen

Sollte das Objekt nicht in vertragsgemässem Zustand sein, ist dies dem Bewirtschafter unverzüglich zu melden. Erfolgt bei nicht versteckten Mängeln keine unverzügliche Anzeige bei Mietantritt, wird Mängelfreiheit des Objektes vermutet. Stellen sich die Mängel während der Mietdauer ein, gelten dieselben Regeln. Der Bewirtschafter ist nicht berechtigt Forderungen anzuerkennen. Allfällige Forderungen sind innert vier Wochen nach vertraglichem Mietende dem Bewirtschafter schriftlich anzumelden und die notwendigen Beweismittel (Fotos etc.) vorzulegen. Nach Ablauf dieser Frist verstreicht das Recht auf eine Schadenersatzforderung.

10. Haftung des Bewirtschafters

Sollte das Mietobjekt nicht vertragskonform sein, ist der Bewirtschafter bemüht, Ihnen ein gleichwertiges Ersatzobjekt zur Verfügung zu stellen. Ist dies innerhalb nützlicher Frist nicht möglich oder lehnen Sie dieses aus objektiv wichtigen Gründen ab, so vergütet Ihnen der Bewirtschafter einen allfälligen Minderwert, wenn der Bewirtschafter ein Verschulden trifft. Sollte Ihnen aufgrund schuldhaft verursachter Vertragsverletzung durch den Bewirtschafter ein Schaden entstehen, steht der Bewirtschafter ein.

11. Haustiere

Haustiere sind nur in den ausdrücklich vom Eigentümer erlaubten Wohnungen zugelassen und werden kostenpflichtig verrechnet. Schäden, welche durch die Haustiere entstehen, sind vollumfänglich vom Mieter zu tragen. Es ist nicht erlaubt, Hunde alleine in der Wohnung zurückzulassen und auf dem Gelände frei herumlaufen zu lassen.

12. Versicherungen

Wir empfehlen Ihnen, vor Reiseantritt eine Annullationskostenversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen, sofern Sie entsprechende Versicherungen nicht bereits in genügendem Deckungsumfang abgeschlossen haben.

13. Verjährung

Schadenersatzforderungen gegen den Bewirtschafter, vertragliche Ansprüche vorbehalten, verjähren innert einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt am Folgetag nach beendeter Mietperiode.

14. Rechtswahl und Gerichtsstand

Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und dem Bewirtschafter ist schweizerisches Recht anwendbar. Als ausschliesslicher Gerichtsstand wird Silvaplana, Schweiz vereinbart.

 

Silvaplana, Oktober 2023

 

 

 

 

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